Air Berlin in der Insolvenz: Kündigung erhalten ? Was Mitarbeiter mit einer Kündigungsschutzklage erreichen

Tausenden von Mitarbeitern der insolventen Air Berlin droht nun die Kündigung. Wie verhalte ich mich als Mitarbeiter, wenn ich eine Kündigung erhalte?

Kostenlosen Erstberatungstermin beim FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT vereinbaren und 3-Wochen Maximalfrist für die Einreichung einer Klage unbedingt einhalten!

Mitarbeiter, die sich gegen die Kündigung wehren wollen, müssen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Wer diese Frist versäumt, kann NICHTS mehr gegen die Kündigung unternehmen, sie gilt dann als wirksam !

Ich empfehle Air-Berlin-Mitarbeitern dringend, nach Erhalt der Kündigung möglichst innerhalb von 3 Tagen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um in aller Ruhe sämtliche Möglichkeiten der Verteidigung seriös und in Ruhe zu prüfen. HIERFÜR GIBT ES IN DER REGEL DECKUNGSSCHUTZ SEITENS EINER EVENTUELL BESTEHENDEN RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG FÜR DEN BEREICH ARBEITSRECHT !!

Kündigungsschutzklage trotz Insolvenz von Air Berlin sinnvoll!

Den Arbeitsplatz kann eine solche Klage nicht mehr zurückbringen, aber die Gerichtsverfahren könnten am Ende mit einem Vergleich und einer (höheren) Abfindungszahlung enden.
Die Insolvenz ist für sich genommen kein Kündigungsgrund. Air Berlin muss einen dringenden betrieblichen Grund für die Kündigung beweisen. Daran fehlt es beispielsweise, wenn die Arbeit gar nicht weggefallen ist, sondern durch Betriebsübergang auf Lufthansa/Eurowings oder Easyjet übergegangen ist.

Mit der Kündigungsschutzklage haben Sie die Chance, eine Abfindung zu erhalten. Auch in insolventen Unternehmen werden für erwartete Abfindungszahlungen in Kündigungsverfahren regelmäßig Rückstellungen gebildet.

Wenn Lufthansa die Flugstrecken von Air Berlin übernimmt, dann übernimmt sie auch deren Kundschaft, sie kauft oder least unter Umständen sehr viele der zuvor von Air Berlin genutzten Flugzeuge, sie erwirbt Start- und Landerechte und führt die bisherigen Tätigkeit der Air Berlin in ähnlicher Weise weiter.
Für Air Berlin besteht deshalb ein erhebliches Risiko, dass die Teilverkäufe an Lufthansa und Easyjet als Betriebsübergang gewertet werden. Für die Air-Berlin-Mitarbeiter bedeuten die Teilkäufe von Air Berlin durch Lufthansa und Easyjet umgekehrt eine große Chance, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen.

Eine fachanwaltliche Beratung ist hier in jedem Fall sinnvoll.